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Allgemeines Archiv

 

Sommerzeit ist Wespenzeit
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Immer Ärger mit Wespen? Dass das Töten dieser eigentlich äußerst nützlichen Insekten nicht immer die beste Lösung und teilweise sogar verboten ist und wie man sich richtig gegenüber diesen Tierchen verhalten soll, finden Sie auf unserer Infoseite zur Wespen und Hornissen.

 

Feuerlöscherüberprüfung

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist es notwendig, tragbare Feuerlöscher längstens alle 2 Jahre überprüfen zu lassen. Aber nicht nur des Gesetzes wegens sondern auch aufgrund der Sicherheit sollte dieses Intervall eingehalten werden.

 

Am 3. Oktober besteht wieder die Möglichkeit, die Feuerlöscher in Ihrem Haushalt durch einen geprüften Löscherwart gem. ÖNORM F 1053 im Feuerwehrhaus zwischen 8 und 13 Uhr überprüfen zu lassen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Überprüfung nicht durch die Feuerwehr sondern durch die Fa. Brandschutz Aichriedler aus Hof in den Räumlichkeiten der Feuerwehr durchgeführt wird.

 

Verbrennen im Freien
Waldbrandgefahr wie hier beim Waldbrandeinsatz 2014 in der Strubklamm

Gemäß Bundesluftreinhaltegesetz ist das Verbrennen im Freien generell untersagt.

 

Dies betrifft unter anderem auch Lagerfeuer - und Grillfeuer in der Natur, und das zu jeder Jahreszeit, nicht nur in den Sommermonaten.

Dies hat auch der Waldbrandeinsatz am 29.3.2014 in der Strubklamm oder im November 2015 in Fusch an der Glocknerstraße wieder gezeigt.

 

Näheres über das Verbrennungsverbot und die Risiken, welche ein Missachten des Verbotes mit sich bringen, finden Sie auf der nächsten Seite.

 

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